WhatsApp Image 2022-08-10 at 10.36.37 (1)-296-99-1377-774

Park- und Hausordnung

Hinweis: Diese Parkordnung wird von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen GeschäftsbedingungenTicketshop ergänzt.
Liebe/r Besucher:in,

wir freuen uns, Dich im Holland-Park begrüßen zu dürfen.

Der Holland-Park ist ein Freizeitpark, in dem Groß und Klein gemeinsam unvergessliche Momente erleben sollen. Damit sich alle Gäste bei uns sicher, wohl und willkommen fühlen, bitten wir Dich, anderen Besuchern, unseren Mitarbeitenden sowie dem gesamten Parkgelände mit Respekt und Rücksicht zu begegnen. Ein freundlicher und achtsamer Umgangmiteinander macht den Besuch für alle zu einem schönen Erlebnis

Mit dem Betreten des Geländes erkennst du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Parkordnung an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Webseite und an unserem Kundenservice jederzeit einsehbar. Betreiber des Holland-Parks ist die Holland-Park GmbH, im Folgenden "wir" oder "Holland-Park" genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Parkordnung gilt für alle Bereiche der Holland-Park GmbH inklusive der Außengelände, Gebäude und Parkplätze. Mit dem Betreten des Parks akzeptierst du diese Hausordnung sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Minderjährige & Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren müssen sich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person befinden. Jugendliche ab 12 Jahren können den Park ohne Begleitung besuchen. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist mitzuführen. Erziehungsberechtigte sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. Wir übernehmen keine Betreuungspflicht der Kinder, da diese ausschließlich der Begleitperson obliegt. Einzelne Attraktionen haben Gewichtsbeschränkungen, Mindestalter- oder Größenanforderungen, die an der jeweiligen Attraktion ausgewiesen sind. Diese sind jederzeit und ohne Ausnahme einzuhalten.

Für Gruppen mit Minderjährigen (z. B. Schulklassen, Kitas, Vereine) ist mindestens eine volljährige Aufsichtsperson je angefangene 10 Minderjährige erforderlich. Die Aufsichtspersonen sind beim Einlass namentlich zu benennen.

3. Preise, Öffnungszeiten & Eintrittskarten

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind den Aushängen, unseren Flyern und unserer Homepage zu entnehmen. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten kurzfristig zu ändern. Sollte dein bereits gebuchtes Ticket von einer solchen Änderung betroffen sein, erstatten oder buchen wir es selbstverständlich gerne um.

Bitte beachte, dass vor-Ort erworbene Eintrittskarten grundsätzlich weder zurückgenommen noch bei Verlust ersetzt werden können. Alle weiteren Informationen zu Eintrittskarten, Jahreskarten, Stornierungen und Erstattungen findest du in unseren AGBs.

4. Parkplatz

Der Holland-Park verfügt über kostenfreie Parkplätze. Busparkplätze befinden sich auf der rechten Seite.

Die Parkplatznutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkgelände des Holland-Parks entstehen, gleichgültig ob durch Dritte, Witterungseinflüsseoder sonstige Umstände, werden von Holland-Park weder verfolgt noch reguliert. Besucherwerden gebeten, Schäden eigenständig zur Anzeige zu bringen und sich direkt an die zuständigen Behörden oder ihre Versicherung zu wenden.

Falsch geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

5. Sicherheit & Attraktionen

Alle Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen des Parkpersonals sowie die an den Attraktionen ausgewiesenen Sicherheitshinweise zu befolgen. Die Nutzung von Attraktionen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Alle Besucher sind verpflichtet, die Aushänge an den jeweiligen Attraktionen vor der Nutzung sorgfältig zu lesen und ausnahmslos zu beachten. Personen mit gesundheitlichenEinschränkungen wie z. B. Herzprobleme, Schwangerschaft oder Rückenerkrankungensollten zusätzlich gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen.

Alle Besucher müssen in der Lage sein, Attraktionen selbstständig und ohne Gehhilfe zu betreten und zu verlassen, darin selbstständig und sicher zu sitzen sowie sich im Notfall eigenständig und ohne Gehhilfe zu evakuieren. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die betreffenden Attraktionen nicht nutzen. Das Personal ist berechtigt, Personen von der Nutzung einer Attraktion auszuschließen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Wird eine Attraktion aufgrund technischer Störung, Sicherheitsgründen, Witterungseinflüssen oder sonstigen betrieblichen Umständen vorübergehend oder dauerhaft geschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf Schadensersatz. Holland-Park behält sich vor, den Betrieb einzelner oder mehrerer Attraktionen jederzeit und ohne Vorankündigung einzuschränken oder einzustellen.

6. Verhaltensregeln

Jegliches Verhalten, das andere Besucher oder das Personal gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt, ist untersagt. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Das Betreten von Sicherheitsbereichen, abgesperrten Zonen oder Betriebsbereichen ist nicht gestattet. Sachbeschädigungen und Verunreinigungen des Parkgeländes sind verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Parkgelände ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Holland-Park GmbH weder gestartet noch betrieben werden.

7. Tiere im Park

Hunde sind im Holland-Park geduldet. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Holland-Park ein familienorientierter Freizeitpark mit einem hohen Aufkommen an Kleinkindern und Familien ist. Wir empfehlen daher, Hunde nicht mitzubringen, um eine angenehme und sichere Atmosphäre für alle Gäste zu gewährleisten.

In folgenden Bereichen sind Hunde nicht gestattet: Gastronomiebereiche, Indoor Spiel- & Kletterhallen, Rutschenturm, Abenteuer-Minigolf, Geburtstagsbereiche, Kinderspielplätze, Dschungelhalle, in Fahrgeschäften, auf der Eisbahn sowie alle Grünflächen und Ruhezonen.

Hunde müssen sich jederzeit angeleint befinden. Hunde, denen von einer Behörde individuelle Gefährlichkeit bescheinigt wurde, sind auf dem gesamten Parkgelände nicht zugelassen. Holland-Park behält sich im Rahmen des Hausrechts vor, weitere Hunde vom Gelände auszuschließen, sofern deren Verhalten eine Gefahr für andere Gäste darstellt.

Der Hundehalter ist für sein Tier vollumfänglich verantwortlich. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen. Für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, haftet ausschließlich der Tierhalter. Aggressives oder unkontrolliertes Tierverhalten führt zum sofortigen Platzverweis.

Andere Tierarten als Hunde, sind auf dem Parkgelände grundsätzlich nicht erlaubt, sofern es sich nicht um zugelassene Assistenztiere handelt.

8. Verpflegung

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Babynahrung machen wir gerne eine Ausnahme. Aufwärmstationen stehen an mehreren Punkten im Park zur Verfügung. Gerne könnt ihr euch an unseren verschiedenen Gastronomieangeboten verpflegen.

9. Rauchen, Alkohol & Betäubungsmittel

Wir bitten alle Gäste, das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten (Vapes) ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen zu genießen. In allen anderen Bereichen des Parks gilt Rauchverbot.

Alkohol ist ausschließlich in unseren Gastronomiebereichen erhältlich und zu konsumieren. Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Verkauf und Konsum von Alkohol an Minderjährige nicht gestattet.

Für die Sicherheit aller Gäste bitten wir, Fahrgeschäfte und Attraktionen nur in nüchternem Zustand zu nutzen. Personen, die sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, können aus Sicherheitsgründen von der Nutzung der Attraktionen ausgeschlossen oder gebeten werden, das Parkgelände zu verlassen.

Der Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln ist auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet und wird zur Anzeige gebracht. Auch Cannabis ist im Holland-Park, einschließlich der ausgewiesenen Raucherbereiche, nicht erlaubt.

10. Barrierefreiheit

Der Holland-Park ist bemüht, allen Besuchern einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Eine Übersicht der barrierefreien Bereiche und Attraktionen ist auf www.hollandpark.de verfügbar. Zugelassene Assistenztiere dürfen den gesamten Park begleiten. Für individuelle Bedarfe wende Dich bitte im Voraus an info@hollandpark.de.

Für die Sicherheit aller Gäste bitten wir zu beachten, dass unsere Fahrgeschäfte und einige Attraktionen voraussetzen, selbstständig betreten und genutzt werden zu können. Dazu gehörtdas selbstständige Gehen ohne Gehhilfe, aufrechte Sitzen sowie die Fähigkeit, sich in einer Notsituation eigenständig und ohne Gehhilfe in Sicherheit zu bringen. Diese Anforderungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Sicherheitskonzepts und dienen dem Schutz aller Gäste.

Für individuelle Fragen und Bedarfe stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Sprich uns einfach vor Ort an oder melde dich vorab unter info@hollandpark.de.

11. Foto & Video

Private Foto- und Videoaufnahmen sind im Park gestattet, sofern keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Holland-Park GmbH. Holland-Park kann zu Dokumentations- und Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen im Park anfertigen. Mit dem Betreten des Parks erklärst du dich damit einverstanden, dass du auf solchen Aufnahmen erscheinen kannst.

12. Notfälle & Erste Hilfe

Im Notfall wende Dich sofort an das nächste Parkpersonal oder begib Dich zum Kundenservice. Erste-Hilfe-Stationen befinden sich am Kundenservice sowie an ausgewiesenen Punkten im Park. Ein AED-Gerät (Defibrillator) befindet sich am Kundenservice. Im Evakuierungsfall folge den Anweisungen des Personals und begib Dich zu den ausgewiesenen Sammelplätzen. Für Haftungsfragen im Zusammenhang mit Notfällenoder Unfällen gelten die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere § 7 (Haftung). Wir weisen darauf hin, dass Unfälle gemäß § 7.4 unserer AGBs unverzüglich, spätestens noch am selben Tag, dem Parkpersonal zu melden sind.

13. Fundsachen

Gefundene Gegenstände sind unverzüglich am Kundenservice abzugeben. Fundsachen werden 2 Wochen aufbewahrt. Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt Holland-Park keine Haftung. Wir empfehlen die Nutzung der bereitgestellten Schließfächer.

14. Videoüberwachung & Datenschutz

Das Parkgelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Verarbeitung der Videodaten erfolgt gemäß DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf www.hollandpark.de/datenschutz abrufbar. Bei Fragen zum Datenschutz wende dich an datenschutz@hollandpark.de.

15. Hausrecht

Die Holland-Park GmbH übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus. Den Anweisungen des Personals und den Hinweisen an den jeweiligen Anlagen ist stets Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Hausordnung können zum sofortigen Platzverweis ohne Erstattung des Eintrittspreises führen. Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten.

Panketal, den 18.03.2026

HOLLAND-PARK

Holland-Park GmbH

Dorfstrasse 30

16341 Panketal OT Schwanebeck