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Park- und Hausordnung

Liebe/r Besucher:in,

wir freuen uns, Dich im Holland-Park begrüßen zu dürfen.

Mit dem Betreten des Geländes erkennst du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Park- und Hausordnung an. Unsere AGBs sind auf unserer Webseite und an unserer Infozentrale jederzeit einsehbar. Betreiber des Holland-Parks ist die Gartencenter aus Holland GmbH im Folgenden „wir“ oder „Holland-Park“ genannt.

1. Allgemeine Hinweise

Kinder ab 12 Jahren dürfen den Holland-Park ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Wir übernehmen jedoch keine Aufsichts- und Betreuungspflicht für diese Kinder. Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.



2. Öffnungszeiten und Preise

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind den Aushängen, unseren Flyern und unserer Homepage zu entnehmen. Erworbene Eintrittskarten werden weder zurückgenommen noch bei Verlust ersetzt. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten kurzfristig zu ändern. Fällt der für ein bereits erworbenes Ticket gewählte Zeitraum dann außerhalb der Öffnungszeit, so wird dieses selbstverständlich erstattet.

Wird die zulässige Besucherzahl für einen Teilbereich überschritten, sind wir berechtigt, den weiteren Zutritt von Besuchern für diesen Bereich einzuschränken. Wir bitten um Verständnis, dass es in diesem Fall zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ansprüche gegen uns aus diesen Einschränkungen und Wartezeiten sind ausgeschlossen.

3. Parkplatz

Unsere Parkplätze können kostenfrei während unserer Öffnungszeiten genutzt werden. Auf dem gesamten Parkplatzgelände gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Halten auf den Ein- und Ausfahrtsstraßen ist strengstens untersagt. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.

Die Parkplätze werden nicht überwacht. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gelände des Holland-Parks wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Bitte achte darauf, dass alle Türen und Fenster verschlossen und Wertgegenstände nicht sichtbar platziert sind. Zu keiner Zeit dürfen Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden. Sollten Fahrzeuge nicht auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, den Verkehr oder andere behindern, so werden wir diese leider auf Kosten und Risiko des Fahrzeughalters abschleppen lassen.

Wir sind weder gehalten die Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren. Für Schäden, die durch besondere Ereignisse wie Hagel, Feuer oder Sturm verursacht werden, können wir keinen Ersatz gewähren.

4. Getränke und Speisen

Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot an Getränken und Speisen zu moderaten Preisen. Daher bitten wir um Verständnis, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Hiervon ausgenommen ist Babynahrung, die Sie bei Bedarf selbstverständlich an den dafür vorgesehenen Stationen erwärmen können. Es ist grundsätzlich untersagt, Gegenstände aus Glas oder Porzellan, sowie Speisen und Getränke in die Spielbereiche mitzunehmen.

5. Verhalten / Nutzung der Attraktionen

Der Eintritt auf das Gelände ist kostenfrei. Das Betreten der Indoor Spielhalle und der Kletterhalle, des Rutschenturms, der Escape Rooms und des Erlebnishauses ist nur nach Erwerb eines gültigen Tickets an den gekennzeichneten Eingängen gestattet.

Wir bitten alle Gäste bei Benutzung der vorhandenen Spielgeräte um gegenseitige Rücksichtnahme. Insbesondere weisen wir Begleitpersonen darauf hin, zwingend ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Wir übernehmen keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese obliegt ausschließlich der/den Begleitperson/en.

Den Anweisungen des Personals und den Hinweisen an den jeweiligen Anlagen im Holland-Park ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter ist der Betreiber berechtigt, die jeweiligen Gäste des Gebäudes oder des gesamten Geländes zu verweisen (Hausrecht). Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.

Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Gäste behalten wir uns vor, Personen, deren Einlass in den Holland-Park bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

Zur Sicherheit aller Gäste, insbesondere der Kinder, sind das Mitnehmen und die Verwendung jeglicher eigenen Spielzeuge verboten und Fahrzeuge wie Fahrräder, Tretroller, Elektroroller, Rollschuhe und Inlineskates auf dem gesamten Gelände (ausgenommen hiervon sind Lauf- und Dreiräder).

Ebenso ist die Mitnahme von Drohnen und anderer ferngesteuerter Geräte sowie gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, Messer, Schlagringen etc.) nicht zulässig. Die Verwendung von Lautsprechern oder anderer Geräte und Gegenstände, die die Ruhe stören ist nicht erlaubt. Mutwilliges Lärmen ist untersagt. Dass Füttern unserer Tiere ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, es ist explizit ausgewiesen. Dafür darf jedoch ausschließlich das vom Holland-Park bereitgestellte Futter verwendet werden.

Alle Anlagen und Einrichtungen im Holland-Park dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Alle Spielgeräte auf dem Außengelände sind nur für bis zu 80 kg je Person zugelassen. Unbeschadet unserer Verpflichtung, die Einrichtungen und Anlagen in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten, erfolgt die Nutzung sämtlicher Spielgeräte auf eigene Gefahr. Wir und unsere Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Indoor Spiel- und Kletterhalle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. In den Hallen stehen Schuhregale zur Verfügung. Für diese Einrichtungen gilt ein generelles Kaugummiverbot.

Die Indoor Spielhalle darf nur mit Socken betreten werden. Aus Sicherheitsgründen darf die Anlage nicht mit sogenannten „Stoppersocken“ und Schmuck wie Ketten, Anhänger und hängende Ohrringe sowie Kleidung mit Kordeln oder Bändern genutzt werden. Die Spielgeräte sind nur bis 100 kg je Person zugelassen.

Die Kletterhalle darf nur mit sauberen Schuhen mit heller oder einer „Non-Marking“-Sohle betreten werden. Aufgrund der besandeten Kletterwände können Schuhe gegebenenfalls vorne abgeschürft werden. Ausgewiesene Kletterelemente dürfen nur mit einem Helm genutzt werden. Helme werden von uns zur Verfügung gestellt. Die Kletterwände und -elemente sind nur bis 130 kg je Person zugelassen.

Die Gebäude sind mit einer modernen Brandmeldeanlage ausgestattet. Mithin ist das Rauchen im gesamten Gebäude strengstens verboten und nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen im Außenbereich erlaubt. Zuwiderhandlungen können Fehlalarme auslösen. Der jeweilige Verursacher trägt hierfür anfallende Kosten.

Hunde sind grundsätzlich an einer kurzen Leine zu führen. Bereiche in denen Hunde aus hygienischen Gründen nicht erlaubt sind entsprechend gekennzeichnet. In Büffet-Bereichen sowie auf den Spielplätzen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.

6. Haftung

Der Holland-Park verfügt über Garderoben und auch abschließbare Fächer. Deren Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Ihr Inhalt wird über Nacht entfernt und wie Fundsachen gemäß nachstehendem Absatz behandelt.Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus abgeschlossenen Fächern oder vom Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung gemäß gesetzlichen Vorschriften behandelt.

Sollten Gäste bei der Benutzung der Einrichtungen und Anlagen im Holland-Park durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schaden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für diesen. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind vor Verlassen des Geländes an der Information zu melden, wo sie schriftlich dokumentiert werden. Sollte Grund zur Annahme bestehen, dass aufgrund von Geschehnissen Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entstehen könnte, so muss dieser ebenso gemeldet werden. Erfolgt eine Schadensmeldung erst nach Verlassen des Geländes, so ist ein Schadensanspruch ausgeschlossen.


7. Film- und Fotoaufnahmen

Das Filmen und Fotografieren sind im Gebäude grundsätzlich erlaubt. Andere Gäste dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Zum Zwecke gewerblicher Aufnahmen und für die Presse ist eine vorherige, schriftliche Genehmigung seitens des Holland-Parks erforderlich.

Im Holland-Park werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen durch die Mitarbeiter des Holland-Parks oder Dritte getätigt. Die Bereiche und Attraktionen werden, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet bzw. zu Werbezwecken verwendet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

Panketal, den 05.04.2022

HOLLAND-PARK

Gartencenter aus Holland GmbH

Dorfstrasse 3016341 Panketal OT Schwanebeck



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